Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Wir beraten Sie zu allen Themen im Arbeitsschutz und führen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.

Unser Beratungsangebot erstreckt sich dabei auf:

  • die Teilnahme an regelmäßigen Begehungen und Beratungen
  • Hilfe bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • die Teilnahme an den Arbeitsschutz-Sitzungen
  • Hilfe beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsingenieur / der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
  • Beratungen zu Themen wie persönlicher Schutzausrüstung, Gefahrstoffe und so weiter.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können wir folgende Untersuchungen bei uns im Zentrum oder auch in Ausnahmefällen soweit gewünscht direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen anbieten:

In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) wird dem Arbeitgeber die Durchführung der Vorsorgen auferlegt. Diese sind tätigkeitsbezogen und gefährdungsbezogen anzubieten. Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge sind somit verpflichtend anzubieten.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Festlegung der notwendigen Vorsorgen und führen diese in Ihrem Auftrag durch. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorschriften.

Beispielhafte Pflichtvorsorgen sind:

  • Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten über 5kg Gerätegewicht (z.B. bei der Feuerwehr) früher als G26.3 bezeichnet
  • Tätigkeiten in Lärmumgebungen bei einer Belastung über 85dBa früher mit G 20 bezeichnet
  • Untersuchung gem. Biostoff-Verordnung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42)

Beispielhafte Angebotsvorsorgen sind:

  • Bildschirmtätigkeit (ehemals G 37)
  • Feuchtarbeiten mit Hautschutz (ehemals G 24)
  • Tätigkeiten in Lärmumgebungen bei einer Belastung über 80dBa früher mit G 20 bezeichnet