Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter liegt Ihnen sicherlich am Herzen.
Dieses hohe Gut hat auch der Gesetzgeber im Blick und gesetzlich verankert. Gesetzliche Grundlagen sind unter anderem die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, die Biostoffverordnung und die DGUV Richtlinien.
Deshalb sind arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgeuntersuchungen seitens des Arbeitgebers für jeden Mitarbeiter bei beruflichen Tätigkeiten mit Gefährdungen zu veranlassen.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung dieser Vorschriften
Pflichtvorsorgen dürfen nur durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder durch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.
Wann sind diese durchzuführen?
– Vor Beginn der Tätigkeit und in der Regel alle 3 Jahre.
Wo können diese durchgeführt werden?
– Im unserem Zentrum für Arbeitsmedizin und in Ausnahmefällen bei Ihnen vor Ort.
Inhalt der Untersuchung
– Die Untersuchung umfasst in jedem Falle eine Anamnese, körperliche Untersuchung, ggf die notwendige Laborabnahme, Impfstatusüberprüfung. Die arbeitsmedizinische Beratung und das Ausstellen der Bescheinigung sind obligat.
Kosten
-Die Kosten werden in Anlehnung an die Gebühren Ordnung für Ärzte (GOÄ) transparent für Sie in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer entfällt für arbeitsmedizinischen Vorsorgen, sie fällt nur bei Einstellungs-/Eignungsuntersuchungen oder Anderweitiger arbeitsmedizinischen Leistungen an.
Wie ist sie weitere Vorgehensweise
Wenn Sie die Pflicht- und Angebotsvorgeuntersuchungen bei uns durchführen lassen wollen, dann vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per Email einen Untersuchungstermin für Ihre Mitarbeiter. Spezielle Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch unter 0221-51084851.