Worum geht es bei der Verkehrsmedizin?
Es geht um eine Begutachtung der sogenannten Fahreignung. Weiterhin ist die Beratung bei speziellen medizinischen Fragestellungen in Bezug auf die Teilnahme am (Strassen-)Verkehr Inhalt der Verkehrsmedizin.
Insbesondere im Hinblick auf besondere Menschen, wie z. B. ältere Menschen, chronisch Kranke oder Menschen mit einer Behinderung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Welche Leistungen bieten Sie an?
– Die ärztliche Eignungsuntersuchungen nach der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(zu §11 Absatz 9, §48 Absatz 4 und 5) von Bewerbern zur Erteilung oder Verlängerung
- der Fahrerlaubnis der Klassen B, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
– Die Feststellung der Anforderungen an das Sehvermögen (zu §12, §48 Absatz 4 und 5) nach FeV.
– Die Anfertigung verkehrsmedizinischer Gutachten bei speziellen Fragestellungen zum Beispiel:
Erlangung einer Fahrerlaubnis bei chronischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Anfallsleiden.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
1.) Fahrerlaubnis der Klassen B-D :
- Personalausweis
- Führerschein (bei Verlängerungsantrag)
- bestehende Seh- und Lesehilfen (sofern vorhanden)
2.) verkehrsmedizinisches Gutachten:
- Personalausweis
- Führerschein
- bestehende Seh- und Lesehilfen (sofern vorhanden)
- alle ärztlichen Berichte/ Befunde, die zur Klärung der Fragestellung hilfreich sind. Für die Erstellung eines Gutachtens ist es essenziell, das unsere Ärzte sich auf bereits vorhandene ärztliche Einschätzungen stützen können
Was passiert bei meinem Termin?
An Ihrem Termin findet ein erstes Gespräch statt. Gemeinsam mit unseren Ärzten werden Ihre Befunde gesichtet und ein Anamnesegespräch geführt. Aufgrund unterschiedlicher Fragestellungen können verschiedene apparative Untersuchungen notwendig werden (z.B. Sehtest, Hörtest, Reaktionstest). Bitte bringen Sie daher genügend Zeit zur Untersuchung mit (ca. 1-2 h).
Nach diesem ersten Termin wird der für Sie zuständige Arzt Ihr verkehrmedizinisches Gutachten erstellen. Dies kann, sofern keine weiteren Fragestellungen mehr offen sind und keine weiteren Untersuchungen von Nöten, innerhalb 2-3 Wochen erstellt werden.
Sobald das Gutachten fertig gestellt ist, erhalten Sie von uns einen Anruf und wir senden Ihnen das Gutachten mit unserer Rechnung zu.
Je nach Umfang der Untersuchung ergeben sich unterschiedliche Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Weitere wichtige Informationen:
Leider ist unser Zentrum nicht ebenerdig, sondern ein Gebäude im Altbaucharakter. Daher führt der Weg nur über Treppen zu uns. Gerne helfen wir Ihnen so gut es geht. Bitte informieren Sie sich bei Terminvergabe bei unseren Mitarbeitern über entsprechende Möglichkeiten.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Einfach per Anruf unter 0221- 51 08 48 51 oder per Mail unter: info@aldomed.de.
Zu erreichen sind wir: Mo-Fr. 8.00-12.30Uhr