Verkehrsmedizin alt

Begutachtung von Fahrtüchtigkeit und Fahreignung

Eine Begutachtung der sogenannten Fahreignung ist der primäre Focus der Verkehrsmedizin. Weiterhin ist die Beratung, bei speziellen medizinischen Fragestellungen in Bezug auf die Teilnahme am (Strassen)verkehr Inhalt der Verkehrsmedizin.
Sollte es um die sogenannte Fahrtauglichkeit im Hinblick auf besondere  Menschen, wie z. B. ältere Menschen, chronisch erkranke oder Menschen mit einer Behinderung gehen, wir Ihnen mit Beratung zur Seite.

Wir können Ihnen folgende verkehrsmedizinischen Leistungen anbieten. 

Die ärztliche Untersuchung für den Sportbootführerschein
Gemäß dem ärztlichen Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber hat diese Untersuchung das Ziel „Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen“ zu erkennen.
Zu diesem Zwecke führen wir neben der ärztlichen Anamnesegespräch und der körperlichen Untersuchung, eine Blut- und Urinuntersuchung sowie ein EKG durch.

Die ärztliche Eignungsuntersuchungen nach der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (zu §11 Absatz 9, §48 Absatz 4 und 5) von Bewerbern zur Erteilung oder Verlängerung

  • der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

Die Feststellung der Anforderungen an das Sehvermögen (zu §12, §48 Absatz 4 und 5) nach FeV.

Zudem bieten wir Ihnen die Anfertigung verkehrsmedizischer Gutachten bei speziellen Fragestellungen zum Beispiel Erlangung einer Fahrerlaubnis bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Anfallsleiden.

Informationen zur Durchführung dieser Untersuchungen.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Bringen Sie etwa 1-1,5h Zeit, aufgrund unterschiedlicher Fragestellungen können verschieden apparative Untersuchung notwendig sein (Sehtest, Hörtest, Reaktionstest)
Je nach Umfang der Untersuchung ergeben sich unterschiedliche Kosten, bitte bringen Sie ausreichend Bargeld mit. Es befinden sich fußnah mehrere EC-Automaten in Reichweite der Praxis. Eine bargeldlose Zahlung ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Nach Begleichen der Rechnung und dem Abschlussgespräch erhalten sie die Bescheinigungen.
Verkehrsmedizinische Gutachten können in den folgenden Tagen nach Rücksprache abgeholt werden.